Diese Mitteilung wird durch die Rechtsanwaltskanzlei Weß in Würzburg
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AG Gemünden - eBay - Allgemeine Geschäftsbedingungen entfalten keinerlei Schutzwirkung zugunsten Käufer und Verkäufer


28.01.2005 - eBay - Ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay hat keinen Einfluß auf das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.
 
Der Kläger begehrt Rückzahlung eines Teils des von ihm an den Beklagten gezahlten Kaufpreises für zwei über eBay "ersteigerte" Eisenbahnwaggons mit der Begründung, die Lebensgefährtin des Beklagten habe wider den allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay bei den Auktionen mitgeboten und den Preis dadurch in die Höhe getrieben.
 
Der Beklagte stellt dies unstreitig.
 
Das AG Gemünden vertrat allerdings zurecht die Auffassung, daß die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfalten und der vom Beklagten eingeräumte Verstoß gegen diese keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Käufer auslöst. Es sei keinerlei Anspruchsgrundlage für die Klageforderung erkennbar.
 
Nach entsprechendem Hinweis des Gerichts nahm der Kläger seine Klage zurück.
 
Amtsgericht Gemünden am Main Richter am Amtsgericht Spiehl AZ 11 C 502/04