Diese Mitteilung wird durch die Rechtsanwaltskanzlei Weß in Würzburg13.07.2009 - Wir vertreten anlässlich der Überflutung in Arnstein bereits zwei Mandanten, die uns mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Stadt Arnstein beauftragt haben. Nach Ansicht unserer Mandanten ist der Stadt Arnstein folgendes vorzuwerfen (wir zitieren aus unseren Schreiben):
"Dass es zur Überflutung des gesamten Anwesens – und dies ist wörtlich gemeint! – unseres Mandanten kam, hat vielmehr andere Ursachen und zwar folgende:
Zunächst ist festzuhalten, dass die im Einsatz befindliche Feuerwehr und auch das THW festgestellt haben, dass sämtliche Kanäle in der Wernstraße – vermutlich wohl auch andere – völlig verschmutzt waren, so dass das Oberflächenwasser nicht in die Kanalisation abfließen konnte, was wiederum zur Folge hatte, dass sich die gesamte Wernstraße, wie Sie wohl wissen, in einen reißenden Fluss verwandelte, der insbesondere das Anwesen unseres Mandanten von „hinten nach vorne“ - und zwar wortwörtlich - durchspülte. Es ist daher davon auszugehen, dass Sie die Kanäle nicht regelmäßig gereinigt haben, was sich u.a. auch dadurch deutlich macht, dass, als die Feuerwehr und das THW die Kanäle reinigten und öffneten, das Wasser in wenigen Minuten abfloss.
Darüber hinaus geht unser Mandant davon aus, dass die gesamte Kanalisation unterdimensioniert ist. Allein in Anbetracht der in den letzten Jahren entstandenen Neubaugebiete und der Tatsache, dass an der Kanalisation nichts verändert wurde, lässt hierauf schließen. Ihre Straßenentwässerung, die vermutlich einmal früher ausreichend dimensioniert war, wurde dadurch unzureichend, als Anlieger hinzu kamen und durch die fortschreitende Bebauung – unter anderem „Legoland“ und das Gewerbegebiet – sich die Fläche, in der Regenwasser versickern kann, verringerte. Für diese Vermutung spricht auch, dass Sie beabsichtigen, noch in diesem Jahre die Kanalisation zu erweitern. In Anbetracht dieser Tatsache, bitten wir bis zum
23. Juli 2009
um Mitteilung, wann diese Baumaßnahmen beabsichtigt sind, da unser Mandant darauf Wert legt, dass der gegebenenfalls zu beauftragende Sachverständige den jetzigen „Ist“-Zustand feststellen kann. Sollten wir diesbezüglich innerhalb der gesetzten Frist nichts von Ihnen hören, würden wir unserem Mandanten anraten, im Wege der einstweiligen Verfügung zunächst bis zum Abschluss des selbstständigen Beweisverfahrens entsprechende Baumaßnahmen zu untersagen. Welche Kosten hiermit verbunden sind, müssen wir Ihnen wohl nicht erläutern.
Des weiteren wurde anlässlich der Gartenschau der Lauf der Wern verändert bzw. beeinflusst. Auch dies dürfte zu der Überschwemmung keinen unerheblichen Beitrag geleistet haben.
Aus all diesen Gründen sind Sie verpflichtet, den unserem Mandanten entstandenen Schaden zu begleichen."
Sollten auch Sie Opfer der Überschwemmung geworden sein, rufen Sie uns an oder setzen Sie sich anderweitig mit uns in Verbindung. Ggf. können wir gemeinsam gegen die Stadt Arnstein vorgehen.
Sollten Ihnen weitere Ursachen für die Überflutung bekannt sein, freuen wir uns ebenfalls über entsprechende Hinweise.